Buchungs-bedingungen
1. VORBEMERKUNGEN. BEGRIFF DES REISEPAKETS
Festgestellt, dass:
a) der Veranstalter und der Verkäufer eines Reisepakets über die behördliche Genehmigung zur Durchführung ihrer Tätigkeiten verfügen müssen;
b) der Nutzer das Recht hat, eine Kopie des Verkaufsvertrags für das Reisepaket (gemäß Artikel 85 Codice del Consumo) zu erhalten, ein wesentliches Dokument, um gegebenenfalls auf den Garantie-Fonds zuzugreifen (siehe Art. 18 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Der Begriff des Reisepakets (Art. 84 Codice del Consumo) ist wie folgt definiert: Gegenstand von Reisepaketen sind Reisen, Ferien und „All-Inclusive“-Programme, die aus der vorab festgelegten Kombination von mindestens zwei der unten genannten Elemente bestehen, zu einem Pauschalpreis verkauft oder angeboten werden und länger als 24 Stunden dauern oder mindestens eine Übernachtung beinhalten:
a) Beförderung
b) Unterkunft
c) touristische Dienstleistungen, die nicht wesensmäßig zur Beförderung oder Unterkunft gehören und einen wesentlichen Bestandteil eines „Reisepakets“ darstellen (omissis).
2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Der Kauf und Verkauf von Reisepaketen, die Dienstleistungen im In- und Ausland umfassen, wird durch das Gesetz Nr. 1084 vom 27.12.1977 geregelt, das die Internationale Übereinkunft über Reiseverträge (CCV), unterzeichnet in Brüssel am 23.04.1970, ratifiziert und umsetzt. Dies gilt zusätzlich zum Codice del Consumo (Verbrauchergesetzbuch).
3. VERPFLICHTENDE INFORMATIONEN – TECHNISCHES DATENBLATT
Der Veranstalter muss im Katalog oder im außerhalb des Katalogs erstellten Programm ein technisches Datenblatt beifügen. Dieses muss folgende Pflichtangaben enthalten:
- Angaben zur behördlichen Genehmigung des Veranstalters;
- Daten zur Haftpflichtversicherung;
- Gültigkeitsdauer des Katalogs, des Programms außerhalb des Katalogs oder der maßgeschneiderten Reise;
- Modalitäten und Bedingungen für Ersatzleistungen (Artikel 89 Cod. Consumo);
- Wechselkurs.
4. BUCHUNG
Die Buchung muss auf dem bereitgestellten Vertragsformular erfolgen. Im Falle eines elektronischen Formats muss das Formular vollständig ausgefüllt und vom Kunden unterschrieben werden, der eine Kopie erhält. Die Buchung gilt als angenommen, und der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die entsprechende Bestätigung, auch per E-Mail, an den Kunden über die Reiseagentur sendet.
Alle Informationen zum Reisepaket, die nicht in den Vertragsunterlagen, Prospekten oder anderen schriftlichen Kommunikationsmitteln enthalten sind, werden dem Nutzer vor Reisebeginn gemäß Artikel 87, Absatz 2, Cod. Consumo mitgeteilt.
5. ZAHLUNGEN
Die Anzahlung von 30 % des vorgeschlagenen Preises pro Person ist bei der Buchung oder Bestätigung zu leisten. Der Restbetrag muss bis zu dem im Prospekt, Katalog oder anderen schriftlichen Unterlagen angegebenen Termin bezahlt werden. Wird die Zahlung nicht innerhalb der festgelegten Fristen geleistet, berechtigt dies die Reiseagentur und den Veranstalter zur Vertragskündigung gemäß einer schriftlichen Auflösungsklausel.
6. PREISE
Der Preis des Reisepakets wird im Vertrag auf Basis der Angaben im Katalog, Programm oder deren möglichen Aktualisierungen festgelegt. Der Preis kann bis zu 20 Tage vor Reiseantritt aufgrund von Änderungen bei:
- Transportkosten, einschließlich Treibstoffpreise;
- Abgaben und Steuern für bestimmte touristische Dienstleistungen (z. B. Lande-, Ein- oder Ausschiffungsgebühren an Häfen und Flughäfen);
- Wechselkursen, die auf das betreffende Reisepaket angewendet werden, angepasst werden.
Schwankungen werden prozentual auf den Pauschalpreis des Reisepakets angewendet, wie im technischen Datenblatt des Katalogs oder im Programm angegeben.
7. ÄNDERUNGEN DES REISEPAKETS
Vor Beginn der Reise kann der Veranstalter oder Verkäufer wesentliche Änderungen am Vertrag nur vornehmen, wenn dies unumgänglich ist. In diesem Fall muss der Nutzer unverzüglich in schriftlicher Form benachrichtigt werden.
Wesentliche Änderungen sind jene, die mindestens eines der Hauptmerkmale des Reisepakets betreffen, wie z. B. Preisänderungen (siehe Art. 6).
Der Nutzer kann:
a) die Änderung akzeptieren;
b) den Vertrag auflösen, wobei ihm die Rückerstattung des bezahlten Betrags oder ein gleichwertiges Ersatzpaket zusteht.
8. STORNIERUNG DURCH DEN VERANSTALTER
Der Veranstalter kann den Vertrag vor Beginn der Reise kündigen und die volle Rückerstattung leisten, ohne dass der Nutzer Schadensersatz fordern kann, wenn:
- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (falls im Vertrag vorgesehen);
- unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder Sicherheitsrisiken vorliegen.
Der Veranstalter muss den Nutzer über die Stornierung innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist informieren.
9. RÜCKTRITT DES NUTZERS
Der Nutzer kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten, wobei jedoch die in den Vertragsunterlagen festgelegten Stornierungsgebühren anfallen.
Im Falle eines Rücktritts hat der Nutzer außerdem Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge, abzüglich der entsprechenden Stornierungskosten.
10. ERSATZREISENDER
Der Nutzer kann vor Beginn der Reise eine andere Person als Ersatzteilnehmer benennen, vorausgesetzt, dass:
- der Veranstalter informiert wird;
- die Ersatzperson alle vertraglichen Bedingungen erfüllt.
Die Organisation kann zusätzliche Kosten in Rechnung stellen.
11. HAFTUNG DES VERANSTALTERS
Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, unabhängig davon, ob diese von ihm selbst oder von Dritten erbracht werden, es sei denn:
- die Nichterfüllung ist auf den Nutzer oder auf unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen.
12. HILFELEISTUNG
Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Nutzer bei Schwierigkeiten während der Reise unverzüglich zu helfen, außer in Fällen, in denen der Schaden durch den Nutzer selbst oder unvorhersehbare Umstände verursacht wurde.
13. VERSICHERUNG
Es wird empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen, die Risiken wie Stornierung, medizinische Kosten und Verlust von Gepäck abdeckt.
14. BESCHWERDEN UND REKLAMATIONEN
Der Nutzer muss eventuelle Mängel während der Reise dem Veranstalter schriftlich melden, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Wenn die Beschwerde nicht vor Ort geklärt wird, kann der Nutzer innerhalb von 10 Tagen nach Rückkehr eine schriftliche Reklamation einreichen.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Vertrag unterliegt dem italienischen Recht. Für Streitigkeiten ist das Gericht des Wohnsitzes des Nutzers zuständig.
16. REISEUNTERLAGEN
Der Nutzer ist dafür verantwortlich, vor Reiseantritt sicherzustellen, dass er alle notwendigen Unterlagen (z. B. Personalausweis, Reisepass, Visa) besitzt. Der Veranstalter haftet nicht für Probleme, die durch fehlende oder fehlerhafte Dokumente entstehen.
17. DATENSCHUTZ
Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet und ausschließlich für die Durchführung des Vertrags verwendet.
18. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt der Rest des Vertrags davon unberührt.
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